AGBs Miete

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag wird für La Canoa, Inh. Kai König – La Canoa – verbindlich, wenn La Canoa dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird La Canoa dem Kunden die Reise- oder Teilnahmebestätigung zukommen lassen. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden, der die Anmeldung unterschreibt, auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden, für deren Vertragsverpflichtung der anmeldende Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat, sofern er durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen hat.


2. Zahlung

Gruppen leisten bei der Buchung von geführten Touren eine Anzahlung i.H.v. 20%. Die Restzahlung erfolgt nach Rechnungsstellung im Anschluss an die geführte Tour innerhalb von 7 Tagen. In allen anderen Fällen erfolgt die Zahlung bei der Buchung des Angebots.


3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Prospektbeschreibungen und der Beschreibung von Leistungen auf unserer Homepage www.LaCanoa.com unter Beachtung des Inhaltes der Bestätigung. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von La Canoa schriftlich bestätigt wurden.


4. Leistungsänderungen

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen oder Kursleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von La Canoa nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben evtl. Gewährleistungsansprüche unberührt. La Canoa ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen/Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages wird La Canoa dem Kunden nach seiner Wahl kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag anbieten.

b) Die Regelung in 4. a) gilt nicht, wenn Leistungsänderungen aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden müssen. Derartige Gründe können Unwetter oder Windverhältnisse sein, die einen sicheren Betrieb der Boote gefährden.


5. Rücktritt durch den Kunden

a) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei La Canoa. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann La Canoa Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen:

 

Bis 21 Tage vor Antritt der Kanutour 20% des vereinbarten Preises
Bis 14 Tage vor Antritt der Kanutour 50% des vereinbarten Preises
14-2 Tage vor Antritt der Kanutour 75% des vereinbarten Preises
1 Tag vor Antritt der Kanutour 90% des vereinbarten Preises
Für die schriftliche Rücktrittserklärung des Teilnehmers ist das Datum des Poststempels entscheidend.

 

b) Macht La Canoa eine pauschalierte Entschädigung gem. 5. a) geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, La Canoa die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein als die vorgenannten pauschalierten Stornokosten, so kann dieser weitergehende Schaden von La Canoa geltend gemacht werden.

 

c) Schönwettergarantie

 

Eine bei La Canoa gebuchte geführte Kanutour kann vor Tourbeginn vom Kunden abgesagt werden, falls Regenwetter vorhergesagt ist.

 

Früheste Absagemöglichkeit: 96 Std. (4 Tage) vor Tourbeginn
Späteste Absagemöglichkeit: 72 Std. (3 Tage) vor Tourbeginn
Regenwetter gilt als vorhergesagt, wenn bei www.wetteronline.de die Niederschlagswahrscheinlichkeit für den betreffenden Tag für die Region Konstanz mit über 50% vorhergesagt ist.
La Canoa behält bei einer Stornierung aufgrund schlechten Wetters lediglich die Anzahlung i.H.v. 20% des Gesamtpreises ein.
Die Stornierung ist nur gültig, wenn sie von La Canoa bestätigt wurde. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden eine entsprechende Bestätigungsmail von La Canoa erhalten, so hat er sich unverzüglich telefonisch bei La Canoa zu melden.
Bei Stornierungen, die vor oder nach dem hier angegebenen Zeitraum erfolgen, oder wenn die Niederschlagswahrscheinlichkeit nicht über 50% vorhergesagt ist, gelten unsere regulären Stornobedingungen aus Abschnitt 5.a). Maßgeblich für das fristgerechte Absenden der Absage sind Datum und Uhrzeit der Absendung des Online-Formulars. Stornierungen im Rahmen der Schön-Wetter-Garantie sind ausschließlich über das entsprechende Online-Formular auf www.lacanoa.com möglich.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch La Canoa

a) Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann La Canoa ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann La Canoa bis 2 Wochen vor Vertragsbeginn zurücktreten. In diesem Fall wird der gezahlte Vertragspreis in voller Höhe zurückerstattet.


7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Durchführung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer „höherer Gewalt“ erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung kann La Canoa für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine nach § 638 Abs. 3 des BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. In jedem Falle hat La Canoa die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.


8. Gewährleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Kunden beim Auftreten von Leistungsstörungen

a) La Canoa steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein u.a. für die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen/Prospekten sowie unter der Adresse www.La Canoa.com angegebenen Reisedienstleistungen, sofern nicht La Canoa vor Vertragsabschluss eine Änderung von Katalog-/Prospektangaben erklärt hat. La Canoa haftet nicht für Angaben in Orts- und Hotelprospekten.

b) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber La Canoa oder dem eingesetzten Betreuer anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeige darf nur gegenüber dem eingesetzten Betreuer und – sofern dieser nicht erreichbar sein sollte – gegenüber La Canoa direkt erfolgen, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber La Canoa unzumutbar machen.

c) Wird die Leistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gem. § 651 e BGB nur dann zu, wenn La Canoa (bzw. dem eingesetzten Betreuer) fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt worden ist, wenn Abhilfe unmöglich oder von La Canoa verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Dies gilt entsprechend, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels nur aus wichtigem, La Canoa erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

d) Im Falle berechtigter Kündigung kann La Canoa für erbrachte oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen maßgeblich (vergleiche § 638 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Leistungen für den Kunden kein Interesse haben. La Canoa hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind


9. Haftungsbeschränkung

a) Die vertragliche und deliktische Haftung von La Canoa ist auf einen Betrag von 4.100,00 EUR beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn La Canoa für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist.

b) Übersteigt der dreifache Veranstaltungspreis diese Summe, ist die Haftung in den vorgenannten Fällen auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.

c) La Canoa haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben, soweit nicht ein Fall von 8. a) vorliegt, unberührt.


10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen

a) Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeit oder wegen der Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber La Canoa, Inh. Kai König, Robert-Bosch-Str. 4b, 78467 Konstanz geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber dem vermittelnden Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die vorgenannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

b) Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Leistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

c) Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.


11. Allgemeines/Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen, dasselbe gilt für diese Bedingungen. Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Gerichtsstand ist Konstanz.

AGBs Kanuvermietung

    Mietbedingungen – Wichtige Informationen für Ihre Kanufahrt

 

   
1. Ausrüstungsaus- und -rückgabe: Sie erhalten Ihre Mietausrüstung in einwandfreiem Zustand. Sehen Sie bitte bei der Ausrüstungsausgabe die erhaltenen Gegenstände auch selbst noch einmal durch. Alle Mietgegenstände sind gereinigt zurück zu geben. Zubehör ist nicht versichert. An den Kosten für verlorenes, beschädigtes oder gestohlenes Zubehör müssen wir Sie wie folgt beteiligen: € 30,- je Schwimmweste, Paddel oder Gepäcktonne, € 60,- je Bootswagen. Bitte beachten Sie, dass die Räder der Bootswagen nicht entfernt werden dürfen, da diese ohne Räder nicht schwimmfähig sind.

2. Versicherung: Sie können Ihr Mietkanu/sup gegen Diebstahl und Beschädigung versichern: Die Prämie hierfür beträgt 10 % der Mietgebühr bei einem Selbstbehalt von 100,- € pro Boot/SUP. Für das Zustandekommen des Versicherungsvertrages ist es zwingend notwendig, dass die Prämie vor der Ausgabe der Ausrüstung bezahlt wurde.

3. Schwimmwesten: Als Kanu/Supmieter sind Sie verpflichtet, vor Fahrtbeginn eine Schwimmhilfe oder Rettungsweste anzulegen. Gerade bei niedrigen Wassertemperaturen in der Übergangszeit und bei Fahrten, die nicht in unmittelbarer Ufernähe stattfinden, kann eine Kenterung auch für geübte Schwimmer gefährlich werden. Die von uns ausgegebenen Schwimmhilfen sind nicht ohnmachtsicher, aber deutlich komfortabler als ohnmachtsichere Rettungswesten mit Kragen. Auf Wunsch erhalten Sie aber auch gerne eine ohnmachtsichere Rettungsweste von uns.

4. Wasserdichte Behältnisse: Wir haften nicht für die Dichtheit von uns vermieteter Gepäcktonnen, Packsäcke etc., bzw. für Schäden an darin transportierten Gegenständen. Die mit roten Schraubdeckeln versehenen Mittelsitzbänke unserer Mietkanus sind keine Gepäckfächer und nicht wasserdicht.

5. Befahrungsverbote: Das Befahren von Naturschutzgebieten und Strandbädern ist ausdrücklich verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Für die Schifffahrt gesperrte Bereiche sind in der Regel durch rot-weiß-rote Schilder oder Bojen markiert, Strandbäder oft auch durch gelbe oder weiße Bojen. Der gesperrte Bereich wird durch die Linie zwischen den Bojen begrenzt. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ihre Bootsnummer identifizierbar sind. Bei Verstößen sind wir gehalten, Ihre Personalien an amtliche Stellen weiter zu geben. Auch außerhalb von Naturschutzgebieten dürfen Schilfzonen wegen der dort Schutz suchenden Wasservögel grundsätzlich nicht befahren werden. Bitte halten Sie auch beim Entlangfahren Abstand zur Schilfkante, hier werden oft Wasservogelfamilien bei der Flucht auseinandergerissen. Nur um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, darf in Naturschutzgebiete eingefahren werden. Dies gilt auch für das Naturschutzgebiet „Untere Güll“ (zwischen der Insel Mainau und dem Festland), das nur durchfahren werden darf, wenn die Insel nicht ohne Selbstgefährdung seeseitig umfahren werden kann. Zum Ein- und Ausbooten benutzen Sie möglichst bestehende Slipanlagen. So entsteht keine Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt. Schütter bewachsene Kiesufer beherbergen häufig die seltenen „Strandrasengesellschaften“ und sollten deshalb vor Belastungen geschützt werden.

6. Verhalten auf dem Wasser: Auch auf dem Wasser sind Sie Verkehrsteilnehmer und haften für von Ihnen verursachte Schäden. Es ist nicht erlaubt, in alkoholisiertem Zustand Kanu zu fahren. Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihren Müll mit zurücknehmen (Sie können ihn bei der Abgabestation entsorgen) und Zigarettenkippen nicht dem See überlassen. Vermeiden Sie Lärm, nehmen Sie Rücksicht auf andere Erholungssuchende und umfahren Sie Wasservogelansammlungen weiträumig.

7. Besondere Gefahren:

- Lassen Sie sich niemals von einem Motorboot abschleppen! Die Gefahr einer Kenterung ist dabei außerordentlich groß.

- Im Seerhein und vor allem auf dem Rhein zwischen Stein und Schaffhausen befinden sich Seezeichen (sog. „Wiffen“) in der Strömung. Die dort angebrachten weiß-grünen Rauten markieren die Fahrrinnen der Motorschiffe. Maßgeblich ist dabei die Linie zwischen zwei aufeinanderfolgenden Seezeichen. Größere Schiffe fahren normalerweise auf der grünen Seite. Davon abgesehen, dass Ihnen die Seezeichen helfen, den Kurs eines Schiffes abzuschätzen, gehen von den Wiffen aber auch Gefahren aus. Bei einer Kollision eines Kanus mit einer Wiffe kann es zu gefährlichen Kenter- und Verklemmsituationen kommen. Von Wiffen und Brückenpfeilern sollte daher möglichst großer Abstand gewahrt werden. Die Strecke zwischen Stein und Schaffhausen sollten Sie nur wählen, wenn Sie schon etwas Erfahrung im Kanufahren haben. Im Rahmen unserer geführten Touren kann die Strecke aber auch von Anfängern problemlos befahren werden.

- Überqueren der Autofährlinie Konstanz Meersburg: Sammeln Sie Ihre Gruppe vor der Kaimauer. Wenn beide Anlegestellen besetzt sind und sich das ausfahrende Schiff noch nicht in Bewegung gesetzt hat, passieren Sie zügig und geschlossen die Hafenausfahrt. Queren Sie die Fährlinie so nahe wie möglich an der Hafenausfahrt, da der zu querende Gefahrenbereich mit steigendem Abstand zum Hafen immer größer wird.

8. Sturmwarnung:

- Die Starkwindwarnung wird durch orangefarbige Blinklichter angezeigt, die 40 mal pro Minute leuchten. Bei Starkwindwarnung ist mit Windböen über 25 Knoten (ca. 45 km/h) zu rechnen. Eine Kanufahrt darf nur noch in unmittelbarer Ufernähe fortgesetzt werden, Seequerungen sind zu unterlassen.

- Die Sturmwarnung wird durch 90 Blitze pro Minute angezeigt, es ist mit Sturmwinden über 34 Knoten (ca. 62 km/h) zu rechnen. Kanufahrer haben das Wasser sofort zu verlassen (nächstgelegenes Ufer anfahren).

- Bei Starkwind- und Sturmwarnung stellen unsere Mietstationen die Bootsausgabe ein. Wenn Sie während Ihrer Kanutour von der Starkwind- oder Sturmwarnung überrascht werden, können Sie wahlweise die Tour bis zum Erlöschen der Blinklichter unterbrechen (kann bei Sommergewittern ratsam sein) oder eine in diesem Fall kostenlose außerplanmäßige Bootsrückholung veranlassen (Tel. +49 (0) 75 31 / 95 95 99). In allen anderen Fällen wird von uns für eine außerplanmäßige Bootsrückholung mindestens € 20,- pro Person berechnet. Eine Erstattung der Mietgebühr für eine wegen Starkwind- oder Sturmwarnung abgebrochene Tour ist nicht möglich.

9. Kenterung / Notfall: Ein gekentertes Kanu können Sie bergen, in dem Sie es Kiel oben auf ein anderes Boot ziehen, das Wasser ablaufen lassen und Sie das Kanu anschließend wieder richtig herum ins Wasser legen. Sie können im Notfall andere Schiffsführer auf sich aufmerksam machen, indem Sie mit beiden Armen über dem Kopf winken. Jeder andere Schiffsführer ist in diesem Fall verpflichtet, Ihnen zu helfen. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Notfallnummern vor Beginn der Tour im Handy zu speichern: Wasserschutzpolizei Konstanz: +49 (0) 75 31 / 59 02 0, Wasserschutzpolizei Reichenau: +49 (0) 75 34 / 97 19 0, Seepolizei Kanton Thurgau: +41 (0) 71 221 49 00. Unser Notfalltelefon ist rund um die Uhr besetzt und kann über die +49 (0) 7531 16766 erreicht werden.

10. Vorfahrtsregeln: Kurs- und Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt. Segelschiffe haben Vorfahrt, wenn sie ohne Motor unter Segeln laufen. Als Kanufahrer haben Sie zwar Vorfahrt vor privaten Motorbooten, Sie sollten diese aber auf keinen Fall erzwingen.

11. Fahrten von Station zu Station: Bitte geben Sie bereits bei Ihrer Abfahrt an, wann und an welcher Station Sie Ihr Boot wieder abgeben möchten. Bei einer Änderung müssen Sie uns unbedingt anrufen, da sonst nach Ihnen gesucht wird. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei einem schuldhaften Versäumnis berechnet. Eine Fahrt von Station zu Station ist nur bei einer Mietdauer von mindestens einem Tag möglich. Für den Bootsrücktransport berechnen wir pauschal pro Person € 15,-. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Abgabestation zu finden, helfen wir Ihnen unter +49 (0) 75 31 / 95 95 99 gerne weiter.

12. Stornogebühren / Fahrtabbruch: bei vorheriger Absage einer gebuchten Kanumiete berechnen wir folgende Stornogebühren:

- bis 30 Tage           vor Mietbeginn   10%    des Mietpreises

- ab 29. bis 20. Tag vor Mietbeginn   25%    des Mietpreises

- ab 19. bis 10. Tag vor Mietbeginn   50%    des Mietpreises

- ab 9. bis 6. Tag    vor Mietbeginn   75%    des Mietpreises

- ab 5. Tag              vor Mietbeginn   90%    des Mietpreises

- 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises

Eine Rückerstattung des Mietpreises bei Fahrtabbruch ist unabhängig vom Grund des Fahrtabbruchs nicht möglich. Regenwetter ist kein Grund für einen Rücktritt vom Mietvertrag, es gibt keine Schön-Wetter-Garantie.

13. Reservierung: Die Reservierung von Kanus ist nur für ganze Tage möglich. Wenn Sie Ihr Kanu stundenweise mieten möchten, ist eine vorherige Reservierung nicht möglich. Unsere Mietstationen geben Ihnen aber gerne Auskunft, ob noch Kanus frei sind.

14. Haftungsbegrenzung des Vermieters: Jegliche Haftung des Vermieters für Mängel der Mietsache ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Nichtgewähren des Gebrauchs der Mietsache, aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Vermieter als auch gegen seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen. Der Vermieter haftet für seine Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen nur im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes.


Diese Mietbedingungen hängen zusätzlich bei jeder Kanustation in großer Schrift aus.


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